Zwischen Palliativ - Versorgung und dem Tod
Pia Andrea Achten • 12. Dezember 2019
Fehlende zwischenmenschliche Herzenswärme
Ich schreibe an einem neuen Buchprojekt. Ich möchte euch Einblick in meine Arbeit geben. Dieser Beitag ist weder korrigiert noch lektoriert.
Stell Dir vor, Du liegst schwer krank in einem Krankenhausbett. Vielleicht weißt Du noch nicht einmal, was mit Dir passiert ist. Du liegst dort im Bett, Deine Gedanken kreisen um die vergangene Zeit. Vielleicht kannst Du Dich noch nicht einmal bemerkbar machen. Die Zeit vergeht und es ist Dir fast nicht möglich, Dich zu bewegen, Dir selbst zu helfen. Du musst zur Toilette und klingelst nach einer Schwester. Die nach endlosem Warten genervt in Dein Zimmer kommt. Du erläuterst ihr Deine Bedürfnisse und statt Verständnis dafür, dass Du es nicht gewohnt bist, Dein Bett einzunässen, schnauzt sie Dich an, und sagt grob, machen sie in ihr Bett.“ Doch die Überwindung „es einfach laufen zu lassen“ fehlt Dir und Du wagst es nochmals zu klingeln. Statt Hilfe, bekommst Du einen schmerzhaften Katheter. Du liegst still, alleine zurückgelassen, in Deinem endlosen Schmerz. 24 Stunden alleine mit Deinen nagenden, ermüdenden Gedanken- „schaffe ich diesen Weg? Wie soll mein Leben weitergehen?“ Dein Körper schmerzt, Deine Seele schreit, Dein Geist ist voller Todes-Angst und niemand, wirklich niemand, versteht was in Dir los ist. Niemand, wirklich niemand nimmt Dich einfach nur in den Arm und lässt Deinen Schmerz zu. Gut gemeinte Floskeln sollen Dich motivieren und werden Dir in Deine Not gelegt „das wird schon wieder, Du wirst sehen, alles wird gut, Du musst kämpfen, gibt Dich nicht auf, Du machst das schon.“ Mit diesem Verhalten geben die Angehörigen den Schmerz an den Kranken zurück. Sie wollen sich nicht mit diesem Schmerz beschäftigen, den Du in ihnen auslösen würdest. Sie haben Angst Dich zu verlieren, sie leugnen die Gefahr der Erkrankung und das eventuell Eintreten des Todes. Auch sie, die Angehörigen liegen in ihrem Schmerz. Sie leiden auch, nur eben anderes. Wo ist die zwischenmenschliche Herzenswärme, wenn sie nach einem anstrengenden Tag aus dem Krankenhaus nach Hause kommen und in den Arm genommen werden möchten? Doch der Partner verweigert die benötigte Herzenswärme und das Verständnis für Deine Sorgen als Angehörigen, weil er innerlich, meilenweit weit weg ist von Deinem Schmerz. Er versteht es vielleicht noch nicht einmal, dass Du als Tochter oder Sohne diesen Schmerz und die unendliche Hoffnungslosigkeit spürst. Du bist aufgewühlt und traurig und möchtest getröstet werden. Ist wirklich jemand da, der Dich in Deinem Schmerz versteht?
Unsere Gesellschaft ist krank, krank in ihrem Denken. Nimmt man das Thema „Kinder“. Man nimmt sie in schweren Zeiten zu sich ins Bett. Man umarmt sie, bringt sie zur Schule. Man gibt ihnen als Elternteil das Gefühl, aufgehoben zu sein. Doch statt Deine Verhalten, als Elternteil gut zu heißen, spricht die Gesellschaft, vielleicht auch Dein Partner davon, die Kinder zu sehr zu verwöhnt, oder gar zu verweichlichen, wenn man sie zu oft in den Arm nehmen würde, oder ihnen vermehrt Herzenswärme, und Zuwendungen schenkt. Sie würden schnell herausfinden, welches Elternteil sie dann später um den Finger wickeln und auf der Nase herumtanzen könnten. Nehmen wir die Empfehlungen der Gesellschaft, vielleicht auch unseres Umfeldes bei einem Kranken hinzu, der in seinem psychischen und körperlichen Schmerz liegt. Auch dem Kranken darf man nicht zu viel Zuwendung und Aufmerksamkeit schenken, denn sonst würde er nicht gesund, weil er ja Zuwendung und Aufmerksamkeit durch seine Not bekäme und später immer weiter fordern würde. Dabei ist zwischenmenschliche Herzenswärme für uns Menschen, vor allem für unsere Kinder und Kranke, lebenswichtig und essentiell. Es bedeutet für uns Menschen Sicherheit, Geborgenheit, ich bin nicht allein, ich bin aufgehoben, ich gehöre dazu. Unsere Gesellschaft ist in seiner Gefühlswelt verarmt und wir leben diese Regeln als die unseren und erkennen sie als richtig an.
Es gibt kein "Zuviel" an Herzenswärme. Man kann niemanden - groß oder klein - mit zu viel Herzenswärme verwöhnen.

Zwischen Palliativ - Versorgung bis zum Tod Nehmen Sie sich die Hilfe, die Sie brauchen werden, bevor Sie diese brauchen. Wir drängen Themen die belastend für uns sind, immer gerne an den Rand unseres Lebens. In der Hoffnung, dass wir uns um diese Themen nicht kümmern müssen, oder wir dann immer noch Zeit genug für die Klärung der Angelegenheiten haben. Doch uns läuft das Leben zeitlich weg. Wir verdrängen Symptome, Gebrechen, und Gedanken an die Krankheit und den Tod. Die anfängliche Demenz wird verschwiegen und später selbst nicht mehr bemerkt. Schauen Sie sich die Themen an, die Ihnen eine gute Prognose für Ihr Alter bietet. Die Vorsorgevollmacht Oft wissen wir eher was wir nicht möchten, als was wir wirklich möchten. Sind wir uns wirklich bewusst, was auf uns zu kommt, wenn wir nicht rechtzeitig bestimmen, was wir uns im Fall einer Intensivversorgung wünschen? Mit wieviel Lebenszuversicht und auch körperliches Leid wollen wir das Ende unseres Lebensweges gehen? Wollen wir als Pflegefall versorgt werden – künstlich beatmet, und ernährt? Mit welchen körperlichen Gebrechen ist für uns ein Leben nicht mehr lebenswert? Fragt man Menschen, die sich für längere Zeit in Pflege begeben, und schwerste körperliche Schädigungen nach einer Reanimation aufweisen, oder im Sterbeprozess liegen, bereuen viele Menschen nicht selbstbestimmt entscheiden zu dürfen, wann ihr Leben zu Ende ist. Sie müssen medizinischen und pflegerischen Maßnahmen über sich ergehen lassen, die sie nie für sich oder ihren Partner wollten. Doch jetzt wo sie schwerstkrank sind oder im Sterben liegen, ist die Wahl vorbei. Es lassen sich die eigenen Wünsche nicht mehr erfüllen, weil Paragrafen den zu pflegenden Menschen schützen sollen und Vorsorgeregelungen fehlen, die ihre Wünsche ausdrücken, um medizinische Therapien zu verweigern. Nehmen Sie sich Rat für Ihre Vorsorgevollmacht. Jemand der Ihnen genau erklären kann, was wichtig und richtig ist. Jemand der Ihre Wünsche und Nöten kennt und versteht und mit Ihnen Ihren Erkrankungen und Ihre Bedürfnisse versteht und alles Wichtige abwägen kann. Der akzeptieren kann, was Sie wirklich noch entscheiden möchten. Möchte ich reanimiert werden oder wann ist eine Reanimation noch gut? Möchte ich an eine Herz-Lungen-Maschine angeschlossen werden und wie lange? Will ich noch künstlich ernährt werden? Antworten auf diese Fragen müssen klar formuliert sein. Es reicht nicht, sich „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen. Es hilft auch nicht, sich auf den (Ehe-)Partner zu verlassen, weil dieser kein automatisches Vertretungsrecht hat. Ihre Wünsche müssen klar formuliert sein, sodass Mediziner sie im Krisenfall auch anwenden können. Sprechen Sie mit einem Angehörigen Ihres Vertrauens, auch einem nicht betroffenen neutralen Menschen. Es gibt ehrenamtliche rechtliche Betreuer in der Gemeinde. Teilen sie ihm Ihre persönlichen Wertvorstellungen bezüglich Leben und Sterben mit und Sie können ihm auch sowohl eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten als auch eine Betreuungsverfügung erteilen. Am wichtigsten ist die Vorsorgevollmacht. Darin muss ausdrücklich formuliert sein, dass eine genannte Vertrauensperson „über ärztliche Maßnahmen mit der Gefahr des Versterbens oder des schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens“ entscheiden darf (§ 1904 Absatz 1 und 2 BGB). Mit dem Dokument wird diese Person bevollmächtigt, notwendige Angelegenheiten – auch am Lebensende – zu regeln, wenn Sie, die Betroffenen selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Die Betreuungsverfügung Eine Betreuungsverfügung ist für Menschen sinnvoll, die selbst nicht mehr für sich entscheiden oder regeln können. In der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wen das Gericht notfalls als gesetzlichen Betreuer einsetzen soll. Auch wenn wir glauben geistig fit zu sein, ist auch diese Vollmacht sehr wichtig und sinnvoll. So tritt die Betreuungsverfügung dann ein, wenn Sie durch einen Unfall, Aneurysma, Hirnhautentzündung oder Schlaganfall schwere Hirnschädigungen erlitten haben und für sich selbst nicht mehr eintreten oder sprechen können. Verfügungen werden nur dann rechtskräftig, wenn der Verfasser Herr seiner Sinne war. Wird nachweislich Demenz oder andere beeinträchtigenden geistigen Faktoren nachgewiesen, ist die Vollmacht ungültig. Ein Beispiel für die Sinnhaftigkeit diese Betreuungsverfügung wäre, werden Sie privat versorgt oder kommen Sie ins Pflegeheim. Oft werden Menschen mangelhaft privat versorgt, nur um das Haus im Falle eines Erbes zu erhalten, oder Ihre Angehörigen zahlen Ihnen ein schlechtes Pflegeheim und erben Ihr Haus. Ihr Betreuer kann wichtige Therapien oder Operation in Ihrem Namen ablehnen oder z.B. eine Magensonde zustimmen. Auch wenn wir hoffen, dass unsere Kinder oder Angehörigen in unserem Sinne handeln, können Sie sich das nie sicher sein. Hierzu gibt es ehrenamtliche rechtliche Betreuer von den Gemeinden. Erkundigen Sie sich bitte und fragen auf Ihrer Verbandsgemeinde nach. Die Unternehmervollmacht Eine Unternehmervollmacht macht unbedingt Sinn. Sichern Sie sich unbedingt auch geschäftlich ab, damit in Ihrem Sinn gewirtschaftet wird. Ihr Unternehmen kann Sie auch im Krankheitsfall versorgen, aber auch ruinieren. Ich glaube für mich gäbe es nicht schlimmeres, als gesundheitlich angeschlagen aus einer Krankheit hervorgegangen zu sein, dem Tod vielleicht auch von der Schippe gesprungen zu sein, um dann festzustellen, dass ich geschäftlich und finanziell ruiniert wäre und noch für meine Schulden einstehen müsste. Das kann sehr schnell gehen. Sie stürzen die Treppe herunter, fallen bei einer Skiabfahrt oder es kommt eine plötzliche Ursache auf. Es ist vielleicht ratsam jemanden aus Ihrem Betrieb auszuwählen, doch auch das kann daneben gehen. Überlegen Sie sich deshalb genau, was in Ihrem Fall zu regeln gälte und wägen Sie ab, wer wirklich Ihren Bedürfnissen gerecht wird und Ihr Unternehmen wirtschaftlich leiten kann. Die Sorgerechtsverfügung Eine Sorgerechtsverfügung wird auch umgangssprachlich Elterntestament genannt. Wenn Eltern oder ein sorgerechtspflichtiges Elternteil verstirbt ist es gerade für minderjährige Kinder sehr schlimm. Es gibt viele Möglichkeiten, die ein Jugendamt wählen könnte, die Ihnen nicht recht wären. In der Vergangenheit wählte man zwar oft die Taufpaten für diese bestimmte Aufgabe aus, doch ist das in der heutigen schnelllebigen Welt nicht mehr verlässlich. Heute wählen Eltern die Paten ehre aus Beliebtheitsgründen aus. Früher waren die Paten ehre Geschwister, doch heute sind es meist außenstehende Menschen, die nach Streitereien oder Scheidungen ganz aus dem Leben der Kinder gehen. Ich bin ein absoluter Befürworter Kinder mit in ein Gespräch einzubeziehen. Was wünschen sie, wo möchten sie leben. Lassen Sie Ihre Kinder nicht ungeschützt zurück. Ein Unfall, eine Blinddarmoperation, eine Blutvergiftung oder andere Erkrankungen blenden diese Vorsorge leider aus und die Kinder stehen dann am Grab ihrer Eltern oder Elternteils und kommen nicht klar. Sterben beide Elternteile, bekommen nicht automatisch die Eltern der Verstorbenen, die Angehörigen, oder Paten das Sorgerecht der Kinder, sondern das Familiengericht bestellt in diesem Fall einen gesetzlichen Vormund, welcher das Sorgerecht trägt. Stirbt ein Elternteil, hat das andere Elternteil automatisch das Sorgerecht. Ist das in Ihrem Sinne oder dem der Kinder? Schauen Sie sich die Märchenbücher an, sie sind voll von solchen Kindern. Aschenputtel, oder Schneewittchen hatten ihre liebe Not mit der Stiefmutter. Die Patientenverfügung Gerade jetzt in der Zeit, in der vieles in unserer Politik im Umbruch ist, und Patienten nicht mehr das Recht auf eine wunschgerechte Behandlung haben, der Organspendeausweis seine Bestimmung verliert und dem sterbenden Menschen einen würdevollen Tod genommen wird, und der Organspende mit einer Widerspruchslösung per Gesetzentwurf eher den Krankenhäuser und der Organtransplantationsmedizin Wirtschaftlichkeit bringt, ist eine Patientenverfügung absolut wichtig und unerlässlich. Sie alleine entscheiden über Ihren Körper und Ihre Seele. Sie entscheiden was sie medizinisch für Sie wollen und welche Therapien Sie genehmigen. Bekommen Sie einen würdevollen Tod oder werden Sie solange therapiert bis sie zu schwach sind, um zu sterben oder austherapiert das Krankenhaus verlassen müssen und unversorgt von einer Institution zur nächsten überwiesen werden. Oft ist der Tod die bessere Option. Die Patientenverfügung richtet sich hauptsächlich an den behandelnden Arzt. Das Testament Ein Testament dient Ihrem Nachlass und regeln auch Prozess nach Ihrem Tod. Z.B. Ihre Grabpflege, oder die Pflege noch lebender Haustiere. Sie sollten Ihre Verfügungen ordnungsgemäß nach gesetzlichen Formen erstellen, und diese für die Vertrauensperson oder dem Betreuer/in „griffbereit“ hinterlegen. Zudem hilft es, für Notfälle einen Hinweis in die Geldbörse zu legen, in dem beschrieben ist, wo Ihre Dokumente hinterlegt oder zu finden sind und wer im Notfall zu benachrichtigen ist. Im Handy kann man diese Person auch hinterlegen.